Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU im Detail
Die Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014, im Deutschen als Druckgeräterichtlinie (DGRL) und im Englischen als Pressure Equipment Directive (PED) bezeichnet, legt die Anforderungen für Hersteller von Druckgeräten und Baugruppen für deren Inverkehrbringen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) fest.
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt zu harmonisieren, um den freien Handel zu erleichtern und hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Die Richtlinie wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 189 am 27. Juni 2014 veröffentlicht und richtet sich, wie alle europäischen Richtlinien, an die Mitgliedsstaaten. Diese müssen die DGRL daher in nationales Recht umsetzen.
In Deutschland erfolgt dies durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die darauf basierende Druckgeräteverordnung (14. ProdSV). Vor der 2014/68/EU-Richtlinie war die Richtlinie 97/23/EG seit dem 29. Mai 2002 in der gesamten Europäischen Union für Hersteller hinsichtlich zur Prüfung von Druckgeräten verbindlich.
Die Richtlinie kategorisiert Druckgeräte anhand von Druck und Volumen beziehungsweise bei Rohrleitungen anhand des Nenndurchmessers DN sowie basierend auf der Fluidgruppe und dem Aggregatzustand. Druckgeräte im Sinne der Richtlinie umfassen unter anderem IBC, KEGs, unbefeuerte Druckbehälter, Dampfkessel, Rohrleitungen, druckhaltende Ausrüstungsteile und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion mit einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So fallen beispielsweise Druckgeräte aus flexibler Umhüllung wie Luftreifen, Luftkissen, Spielbälle, aufblasbare Boote und andere ähnliche Druckbehälter nicht unter die Richtlinie. Dazu gehören ebenfalls Produkte wie Flaschen und Dosen für kohlensäurehaltige Getränke für den Endverbrauch, Heizkörper und Rohrleitungen in Warmwasserheizsystemen oder einfache Druckbehälter gemäß der Richtlinie 2014/29/EU.
Um die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu erfüllen, können Hersteller harmonisierte Normen wie die Normenreihe EN 13445 für unbefeuerte Druckbehälter oder EN 12952 für Wasserrohrkessel anwenden. Die Anwendung solcher Normen wird als Konformitätsvermutung betrachtet.
Hersteller können auch andere Spezifikationen nutzen, wenn sie nachweisen können, dass diese ebenfalls die grundlegenden Anforderungen erfüllen. Dies wird durch eine notifizierte Stelle geprüft.
Die DGRL legt ausschließlich Beschaffenheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Druckgeräten fest. Die Betriebsvorschriften für druckführende Anlagen sind in der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geregelt.
Welche Rolle spielt die 2014/68/EU-Richtlinie für IBC und KEGs?
Die Richtlinie 2014/68/EU ist für die Produktreihe SLC (Aseptikcontainer) und KEGs von Bedeutung. Behältnisse wie IBC und KEGs werden als Druckgeräte eingestuft, wenn sie bestimmte Druckgrenzen überschreiten. Die Richtlinie legt die Anforderungen an die Sicherheit und Qualität dieser Druckgeräte fest, um zu garantieren, dass sie ohne Risiken verwendet werden können und deshalb auf den Markt gebracht werden dürfen.
SLCs und KEGs, die fast immer einen inneren Überdruck von mehr als 0,51 bar haben, müssen die Anforderungen der DGRL erfüllen. Es ist die Pflicht des Herstellers, sie den grundlegenden Prüfungen zu Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu unterziehen. Erst dann erhalten die Produkte eine Zertifizierung.
Die Einhaltung der 2014/68/EU-Richtlinie gewährleistet, dass derartige Druckbehälter sicher verwendet werden können und dass sie den harmonisierten Marktanforderungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) entsprechen. Die Notwendigkeit, die DGRL zu erfüllen, stellt sicher, dass SLCs und KEGs von hoher Qualität sind und damit die Sicherheit der Benutzer und der Umgebung gewährleistet wird.
Doch auch die Richtlinie 2010/35/EU spielt eine Rolle für SLCs und KEGs. Sie reguliert die Bereitstellung und Überwachung von ortsbeweglichen Druckgeräten innerhalb der EU. Auch diese Richtlinie stellt sicher, dass nur konforme und sichere Produkte auf den Markt gelangen. Druckbehälter im Einsatz müssen regelmäßig überprüft werden, um die Sicherheit während ihrer gesamten Lebensdauer zu gewährleisten.