EG Nr. 1935/2004

EG Nr. 1935/2004 – alles über das Zulassungsverfahren

Das Zulassungsverfahren für Lebensmittelkontaktmaterialien regelt die Prüfung und Genehmigung von Stoffen und Herstellungsverfahren. Es betrifft Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Durch die Zulassung wird ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sichergestellt.

Detaillierte Erläuterung

In Deutschland besteht keine allgemeine Zulassungspflicht für Lebensmittelkontaktmaterialien als fertige Erzeugnisse. Allerdings müssen bestimmte Substanzen und Herstellungsverfahren auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit hin überprüft und zugelassen werden. Das betrifft besonders den Bereich von recyceltem Kunststoff.

Die Zulassung erfolgt auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Ebenso auf Basis von weiteren spezifischen Regelungen wie der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Kunststoffe. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fungiert als nationale Kontaktstelle für solche Zulassungsanträge. 

Wichtig ist hierbei, dass die Anträge formal und inhaltlich bestimmten Kriterien entsprechen. Diese sind in Leitlinien der European Food Safety Authority (EFSA) festgelegt. Die Einreichung der Anträge erfolgt ausschließlich elektronisch über die E-Submission Food Chain Platform (ESFC).

 


 

Ablauf des Zulassungsverfahrens

Nach Eingang überprüft das BVL die Anträge auf Einhaltung der formalen Anforderungen. Anschließend werden diese an die EFSA weitergeleitet, die dann eine wissenschaftliche Bewertung vornimmt. Die Kommunikation zwischen Antragsteller und Behörden erfolgt ausschließlich über die ESFC-Plattform. Das beinhaltet auch die Möglichkeit zur Klärung von Rückfragen und zum Hochladen zusätzlicher Dokumente.

Die abschließende Entscheidung über die Zulassung trifft die Europäische Kommission, die dabei die wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA berücksichtigt. Sollte eine Zulassung erteilt werden, müssen alle damit verbundenen Bedingungen und Einschränkungen von den Unternehmen eingehalten werden.

Im Falle einer Nicht-Zulassung wird der Antragsteller entsprechend informiert und erhält eine Begründung.

 


 

Edelstahltanks und Sonderbehälter von SCHÄFER Container Systems

Als Hersteller von Edelstahltanks und Sonderbehältern ist SCHÄFER Container Systems direkt von diesem Zulassungsverfahren betroffen. Denn unsere Produkte werden unter anderem auch in der Lebensmittelindustrie eingesetzt.

Selbstverständlich erfüllen unsere Edelstahl-IBC die strengen Anforderungen der Verordnung 1935/2004. Es ist sichergestellt, dass keine gesundheitlich bedenklichen Substanzen auf die Lebensmittel übergehen.

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