Grundkennzeichnung von IBC
Jeder IBC, der für den Transport gefährlicher Güter gemäß ADR oder RID bestimmt ist, muss eine umfassende Grundkennzeichnung aufweisen. ADR steht für “Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route”. Diese Kennzeichnung muss dauerhaft sichtbar und gut lesbar sein und umfasst verschiedene Informationen:
- das Verpackungssymbol der Vereinten Nationen oder die Buchstaben „UN“ bei metallenen IBC
- den Code für die Art des IBC gemäß Unterabschnitt 6.5.1.4 ADR/RID
- einen Großbuchstaben für die Verpackungsgruppe, für die die Bauart zugelassen wurde
- Monat und Jahr der Herstellung.
- das Zeichen des Zulassungsstaates, angegeben durch internationale Länderkennzeichen
- den Namen oder das Zeichen des Herstellers sowie jede andere von der zuständigen Behörde festgelegte Identifizierung des IBC
- die Prüflast der Stapeldruckprüfung in kg (bei Nicht-Stapelfähigkeit ist „0“ anzugeben)
- die höchstzulässige Bruttomasse in kg
Die Reihenfolge dieser Kennzeichnungen und die vorgeschriebene Zeichenhöhe von mindestens 12 mm sind strikt einzuhalten.
Metallschild und Piktogramm
Zusätzlich zur Grundkennzeichnung muss jeder IBC mit einem Schild aus korrosionsbeständigem Material versehen sein. Auf diesem sind spezifische Informationen wie Fassungsraum und Prüfdruck angegeben. Ein zusätzliches Piktogramm gibt die höchstzulässige Stapellast an oder weist darauf hin, wenn ein IBC nicht gestapelt werden darf.
Mehrfachkennzeichnung von IBC
Eine mehrfache Kennzeichnung von IBC, die sowohl als Kiste aus Stahl (4A) als auch als metallener IBC (11A) zugelassen sind, ist gemäß den aktuellen ADR/RID-Vorschriften nicht zulässig. Jede Verpackung darf nur ein Bauartzulassungskennzeichen tragen.
Eine Änderung im ADR bzw. RID 2021 wird jedoch eine Mehrfachkennzeichnung ermöglichen, sofern die Verpackung mehreren geprüften Bauarten entspricht. Deutschland hat hierfür die multilaterale Vereinbarung M319 bzw. die multilaterale Sondervereinbarung RID 1/2019 initiiert, die bereits jetzt von den unterzeichnenden Mitgliedsstaaten angewendet werden kann.
Die RID-Zulassung gewährleistet somit die Sicherheit und Einhaltung der internationalen Transportstandards für gefährliche Güter, indem sie eine klare und umfassende Kennzeichnung von IBC vorschreibt.