Mit Artikel 11 und Artikel 29 Absatz 1 der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) beginnt eine neue Phase der europäischen Kreislaufwirtschaft. Ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungen so gestaltet sein, dass sie mehrfach genutzt oder in funktionierende Rückführungs- und Wiederverwendungssysteme eingebunden werden können. Die Verordnung stellt außerdem klar, dass Transportverpackungen im B2B-Bereich künftig verpflichtend in Mehrwegsysteme überführt werden müssen. Dies gilt sowohl für innerbetriebliche Transporte als auch für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen.
Das bedeutet für betroffene Wirtschaftsakteure: Die Ausrichtung auf belastbare Mehrwegkonzepte ist keine strategische Option mehr, sondern eine verbindliche regulatorische Vorgabe.
Die Verordnung verfolgt zwei zentrale Ziele:
| Aspekt | Artikel 11 – Wiederverwendbare Verpackungen | Artikel 29 Abs. 1 – Wiederverwendungsziele |
|---|---|---|
| Zielsetzung | Einführung funktionierender Mehrweg- und Rückführungssysteme | Steigerung des Mehrweganteils in allen Verpackungsbereichen |
| Geltung | Ab 12. August 2026 | Stufenweise bis 2040 (je nach Verpackungsart) |
| Pflichten für Unternehmen | Verpackungen müssen mehrfach nutzbar, rückführbar und instandsetzbar sein | Mehrwegquoten müssen schrittweise erreicht und nachgewiesen werden |
| Nachweis & Kontrolle | Teilnahme an einem Wiederverwendungssystem, Dokumentation und Kennzeichnung (ab 2028 digital) | Nationale Kontrolle der Zielerreichung durch Mitgliedstaaten |
| Delegierte Rechtsakte | Festlegung von Mindestumlaufzahlen bis Februar 2027 | Definition konkreter Quoten und Übergangsfristen |
| Bedeutung für die Praxis | Aufbau oder Anbindung an Mehrwegsysteme, Prüfung bestehender Verpackungen auf Wiederverwendbarkeit | Strategische Planung zur Einhaltung künftiger Mehrwegquoten und Anpassung von Verpackungsportfolios |
Ein formaler Aufschub der PPWR wurde von der Europäischen Kommission ausdrücklich ausgeschlossen. Gleichzeitig kündigte die Kommission an, innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens pragmatische Korrekturmechanismen zu prüfen. Ziel ist es, die Umsetzung im Jahr 2026 praktikabel zu gestalten und Verantwortlichkeitsfragen zwischen den verpflichteten Akteuren abzufedern.
Die Verpflichtungen gelten somit wie vorgesehen ab August 2026, während die Mitgliedstaaten parallel ihre nationalen Umsetzungsregelungen vorbereiten. In Deutschland liegt mit dem Referentenentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts (VerpackDG) bereits ein konkreter Vorschlag vor, der die Zuständigkeiten, Verfahren und Sanktionen festlegt. Damit rückt für Unternehmen neben den EU-weiten Pflichten zunehmend auch der nationale Vollzug in den Fokus.
Hinsichtlich der Wiederverwendbarkeit, systemischen Rückführung und belastbaren Dokumentationsfähigkeit im Sinne der PPWR stehen viele bestehende Verpackungslösungen vor strukturellen Herausforderungen.
Deshalb etablieren sich mit dem festgelegten Starttermin rechtssichere, langlebige und praxiserprobte Mehrwegsysteme in strategischen Entscheidungen.
Edelstahl-IBCs und KEGs erfüllen bereits heute zentrale Anforderungen der PPWR:
Damit bieten sie Unternehmen ein hohes Maß an Planungs- und Investitionssicherheit bei der Umsetzung der kommenden Vorgaben.
Der regulatorische Rahmen ist gesetzt und bildet die Grundlage für die anstehenden Anforderungen an Verpackungssysteme.
Wiederverwendbare, rückführbare und instandsetzbare Verpackungslösungen werden zum verbindlichen Handlungsfeld.
Delegierter Rechtsakt zu Mindestumlaufzahlen für Mehrweg; HORECA muss die Befüllung eigener Behälter ermöglichen.
EU-Guidelines für Design-for-Recycling und harmonisierte Kennzeichnung; Neue Vorgaben: Mehrwegoption im Take-away.
Mehrwegverpackungen brauchen die Kennzeichnung „wiederverwendbar“ inklusive QR-Code; Pfand- und Rücknahmesysteme mit 90 % Sammelquote.
Start von Mehrweg- und Rezyklatquoten, erste Verbote und ein reduziertes Abfallaufkommen von minus 5 %.
Die Wiederverwendungspflicht ist kein kurzfristiges Projekt, sondern erfordert eine frühzeitige Planung. Dazu gehören die Bewertung bestehender Verpackungen, der Aufbau oder die Anbindung an Mehrwegsysteme sowie die Vorbereitung auf digitale Nachweise.
Wir unterstützen Sie dabei, die PPWR-Anforderungen einzuordnen und tragfähige Lösungen für Ihre individuellen Behältersysteme zu entwickeln.