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Am 12. August 2026 beginnt die allgemeine Anwendung der EU-Verpackungsverordnung. Kurz vor diesem Stichtag hat die Europäische Kommission mit den am 5. Juni 2026 veröffentlichten Leitlinien zentrale Fragen zur Einordnung von Verpackungen, Wirtschaftsakteuren und Beständen konkretisiert.
Die Vorbereitungsphase endet: Ab dem 12. August 2026 gelten die allgemeinen Vorgaben verbindlich. Unternehmen sollten daher jetzt prüfen, ob die folgenden Punkte geklärt und dokumentiert sind:
Zwar treten nicht sämtliche Einzelanforderungen bereits im August in Kraft, die allgemeinen Pflichten der betroffenen Akteure werden jedoch ab diesem Zeitpunkt verbindlich und überprüfbar.
Die korrekte Rollenbestimmung bildet die Grundlage für die Zuordnung der jeweiligen Pflichten. Je nach Anwendungsfall können Unternehmen als Erzeuger, Lieferant, Hersteller, Importeur oder Vertreiber eingestuft werden.
Mit jeder Rolle sind unterschiedliche Informations-, Dokumentations- und Konformitätspflichten verbunden. Eine fehlerhafte Einordnung kann Lücken in der Nachweisführung verursachen und zu Compliance-Risiken führen.
Nach unserer derzeitigen Einordnung agieren die SCHÄFER Werke bei kundenspezifischen Behältern grundsätzlich als Lieferant nach Artikel 16 und stellen die erforderlichen Produkt- und Materialinformationen bereit. Bei selbst ausgelegten Packhilfsmitteln übernehmen wir dagegen die Erzeugerrolle. Maßgeblich für die jeweilige Einordnung ist die Gestaltungshoheit.
Für bereits eingesetzte wiederverwendbare Verpackungen gelten besondere Übergangsregelungen. Container, die vor dem 11. Februar 2025 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin genutzt werden, bis sie aufgrund funktioneller oder betrieblicher Gründe aus dem Wiederverwendungssystem ausscheiden.
Für PFAS gilt ein eigener Stichtag: Lebensmittelkontaktverpackungen, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht nachträglich an die neuen PFAS-Grenzwerte angepasst oder vom Markt genommen werden.
Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um:
Wer diese Grundlagen jetzt schafft, kann die Anforderungen der PPWR effizient und rechtssicher umsetzen.
Edelstahl-IBC und KEGs sind konstruktiv auf eine langjährige Wiedeverwendung sowie auf Reinigung, Prüfung und Rekonditionierung ausgelegt. Ihre hohe Umlauffähigkeit und Recyclingfähigkeit schaffen eine belastbare Grundlage für nachhaltige Verpackungssysteme und unterstützen Unternehmen dabei, regulatorische und betriebliche Anforderungen langfristig zu erfüllen.
Digitale Behälterlösungen ergänzen langlebige Edelstahl-IBC um eine intelligente Datengrundlage. Mit unseren smarten Lösungen lassen sich je nach Anwendung unter anderem Füllstand, Temperatur, Standort und weitere relevante Zustandsdaten erfassen.
So können Unternehmen Behälterbewegungen transparenter nachvollziehen, Bestände und Transportwege effizienter planen und bei Abweichungen schneller reagieren. Die Anbindung an bestehende ERP-Systeme unterstützt zudem eine strukturierte Auswertung und Dokumentation der Behälterdaten.
Mehr über unsere Smart-IBC-Lösungen erfahren
Mit dem Anwendungsbeginn der PPWR am 12. August 2026 wird aus regulatorischer Vorbereitung operative Verantwortung. Entscheidend ist, dass Unternehmen ihre Rolle innerhalb der Lieferkette eindeutig bestimmen, bestehende Verpackungsbestände korrekt einordnen und alle relevanten Nachweise strukturiert verfügbar halten.
Eine klare Dokumentation reduziert Compliance-Risiken und schafft transparente, dauerhaft nachvollziehbare Prozesse entlang des Verpackungslebenszyklus.
Wiederverwendbare Edelstahl-IBC und KEGs bieten hierfür durch ihre Langlebigkeit, Rekonditionierbarkeit und Recyclingfähigkeit eine zukunftsfähige Grundlage. So lassen sich regulatorische Anforderungen mit Ressourceneffizienz, Prozesssicherheit und wirtschaftlicher Planbarkeit verbinden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer PPWR-Insight-Seite.